E-Rezept

Liebe Patient*innen,

wir haben für Sie auf das elektronische Rezept, kurz E-Rezept umgestellt. Künftig können Sie Ihre Rezeptbestellungen ohne das „Rote Formular“ zur Verordnung von Medikamenten von der Apotheke erhalten. Hierzu haben Sie drei Möglichkeiten:

1. elektronische Gesundheitskarte
 (Versichertenkarte) oder
2. E-Rezepte APP oder
3. Papierausdruck 
 (Ersatz für das „Rote Formular“,
 erhalten Sie bei uns)

Das E-Rezept wird zunächst für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend. Weitere Ausbaustufen sind geplant.

Es kann über drei Wege eingelöst werden:
1. Durch das Stecken Ihrer Versichertenkarte in ein Kartenlesegerät in der Apotheke. Es ist weder eine besondere Version der Versichertenkarte noch eine PIN erforderlich. 
2. Durch die E-Rezepte APP. Die Apotheke scannt den hinterlegten Code in der APP auf Ihrem Smartphone. Mehr über die E-Rezepte APP siehe Frage 6. 
3. Mittels Papierausdruck, diesen erhalten Sie von uns. Er ersetzt das „Rote Formular“. Sie können den Ausdruck in der Apotheke vorzeigen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Sie den Code, welcher sich auf dem Papierausdruck befindet, an eine Versand-/Apotheke senden.

Ja, mittels Papierausdruck oder Versichertenkarte des Angehörigen. Weiterhin ist es auch möglich in der APP mehrere Profile anzulegen.

Wir senden Ihre E-Rezepte an keine Apotheke, sondern an einen Fachdienst. Mittels der drei Einlösewege können Sie das E-Rezept in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.

Ja, die Signatur erfolgt elektronisch und befindet sich im Code auf Ihrem Ausdruck. Nur so kann der Ausdruck überhaupt erzeugt werden.

Die APP „Das E-Rezept“ bietet Ihnen Funktionen, die die Verwaltung und Einlösung von E-Rezepten erleichtern. Für die Anmeldung in der APP brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von Ihrer Krankenkasse.

Der E-Rezept-Fachdienst ist ein zentraler Server in der Telematikinfrastruktur („Datenautobahn“). Er speichert nicht nur Ihre E-Rezepte, sondern setzt den gesamten Arbeitsablauf um. So ermöglicht er den Nachrichtenaustausch zwischen Apothekern und Versicherten.

Bitte holen Sie das Einlesen schnellstmöglich nach. Sie sind verpflichtet uns Ihre Versichertenkarte oder einen Versicherungsnachweis innerhalb von zehn Tagen vorzulegen. Nach Ablauf dieser Frist dürfen wir Ihnen die erbrachten Leistungen privat berechnen.